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Grundlagen

Steuern beim Immobilienverkauf

Die gute Nachricht zuerst: Die meisten privaten Immobilienverkäufe in Deutschland sind steuerfrei — weil die Zehnjahresfrist abgelaufen ist oder weil selbst darin gewohnt wurde. Die schlechte: Wer knapp danebenliegt, zahlt den vollen persönlichen Steuersatz auf den gesamten Gewinn. Auf ein paar Tage kann es dabei wirklich ankommen.

Von Daniela Pieper Zuletzt geprüft: 29. August 2026 Lesezeit: 12 Minuten

Die Grundregel: § 23 EStG

Der Verkauf einer privaten Immobilie ist ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft. Steuer fällt nur an, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Ist die Frist abgelaufen, ist der Gewinn steuerfrei — unabhängig von seiner Höhe und unabhängig davon, ob Sie selbst darin gewohnt haben.

Der Stichtag, an dem viele scheitern: Maßgeblich sind die Daten der notariellen Beurkundung von Kauf und Verkauf — nicht Übergabe, nicht Kaufpreiszahlung, nicht Grundbucheintragung. Wer am 15. März 2016 gekauft hat, kann ab dem 16. März 2026 steuerfrei beurkunden. Selbst eine aufschiebende Bedingung im Vertrag verschiebt die Frist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht. Wenn Sie nahe an der Frist sind: Verschieben Sie den Notartermin lieber um zwei Wochen, als eine fünfstellige Steuer zu riskieren.

Die Ausnahme für selbstgenutztes Wohneigentum

Auch innerhalb der zehn Jahre bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie

Der Irrtum mit den drei Jahren

Die zweite Variante wird fast überall als „drei Jahre Eigennutzung" wiedergegeben. Das ist falsch. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein zusammenhängender Zeitraum genügt, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt — vollständig ausgefüllt sein muss dabei nur das mittlere Kalenderjahr. In den beiden Randjahren reicht jeweils ein Teil.

Ein Beispiel: Wer am 31. Dezember 2024 einzieht, das ganze Jahr 2025 dort wohnt und am 2. Januar 2026 beurkundet, erfüllt die Voraussetzung. Faktisch genügen gut ein Jahr und zwei Tage. Wer diesen Punkt kennt, kann einen Verkauf oft mit wenigen Wochen Verschiebung steuerfrei stellen.

Ergänzend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Gewinn auch insoweit steuerfrei bleibt, als er auf ein häusliches Arbeitszimmer in der selbstgenutzten Wohnung entfällt — entgegen der früheren Auffassung der Finanzverwaltung.

Wichtige Abgrenzung: „Eigene Wohnzwecke" heißt selbst bewohnen. Eine vermietete Immobilie fällt nicht darunter — auch nicht, wenn Sie sie unentgeltlich Verwandten überlassen, mit einer engen Ausnahme für Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten. Eine Ferienwohnung, die zeitweise vermietet wird, ebenfalls nicht.

Wie der steuerpflichtige Gewinn berechnet wird

Vom Veräußerungspreis werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die Veräußerungskosten abgezogen. Zu den Veräußerungskosten zählen etwa Maklerprovision, Inseratskosten, Energieausweis und eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung.

Der teure Posten, den fast alle übersehen: Wenn Sie die Immobilie zwischenzeitlich vermietet und dafür Abschreibungen geltend gemacht haben, mindern diese rückwirkend Ihre Anschaffungskosten und erhöhen damit den steuerpflichtigen Gewinn. Bei zehn Jahren Vermietung summiert sich das leicht auf einen fünfstelligen Betrag — auf den dann Steuer anfällt, obwohl das Geld längst ausgegeben ist.

Versteuert wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Einen eigenen „Spekulationssteuersatz" gibt es nicht; der Begriff ist Umgangssprache. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Achtung: eine Freigrenze, kein Freibetrag — bei 1.000 Euro Gewinn ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

10 JahreFrist, gerechnet von Beurkundung zu Beurkundung
1.000 €Freigrenze pro Kalenderjahr (seit 2024, vorher 600 €)
3 ObjekteIndizgrenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Wenn aus Privatverkauf Gewerbe wird

Wer mehr als drei Objekte innerhalb von etwa fünf Jahren anschafft und wieder veräußert, gilt der Finanzverwaltung in der Regel als gewerblicher Grundstückshändler. Die Folgen sind erheblich: Gewerbesteuerpflicht, Buchführungspflichten — und die Zehnjahresfrist schützt nicht mehr. Als Objekt zählt dabei jede selbständig veräußerbare Einheit; ein Mehrfamilienhaus ist ein Objekt, drei Eigentumswohnungen sind drei.

Die Grenze ist eine Faustregel, keine sichere Linie: Steht die Verkaufsabsicht von Anfang an fest, kann Gewerblichkeit auch schon unterhalb von vier Objekten angenommen werden. Wer mehrere Immobilien in kurzer Zeit veräußern will, sollte das vorher steuerlich begleiten lassen.

Sonderfall Erbschaft und Schenkung

Beim Erben tritt eine Besonderheit ein, die viele überrascht: Sie übernehmen die Anschaffungsdaten des Erblassers. Die Zehnjahresfrist läuft also ab dessen Kaufdatum weiter, nicht ab dem Erbfall. Hat Ihre Mutter das Haus 1994 gekauft, können Sie heute steuerfrei verkaufen. Hat sie es 2020 gekauft, gilt die Frist bis 2030 — unabhängig davon, wann Sie geerbt haben.

Davon zu trennen ist die Erbschaftsteuer. Sie entsteht durch den Erbfall selbst, nicht durch den Verkauf, und hängt an Freibeträgen nach Verwandtschaftsgrad. Alles dazu steht unter geerbte Immobilie.

Grunderwerbsteuer: zahlt der Käufer

Für Sie als Verkäufer ist sie meist nur eine Randnotiz — sie beeinflusst aber, wie viel Ihr Käufer insgesamt aufbringen muss, und damit indirekt den erzielbaren Preis. Die Sätze setzen die Länder selbst fest und reichen von 3,5 bis 6,5 Prozent. Gegenüber dem Finanzamt sind formal beide Vertragsteile Steuerschuldner; im Kaufvertrag wird die Zahlung praktisch immer dem Käufer zugewiesen.

Satz Bundesländer
3,5 %Bayern
5,0 %Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen
5,5 %Bremen, Hamburg, Sachsen
6,0 %Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
6,5 %Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein

Stand August 2026. Bremen hat zum 1. Juli 2025 von 5,0 auf 5,5 Prozent erhöht, Thüringen zum 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt. Da die Länder die Sätze jederzeit ändern können, prüfen Sie den Wert vor einer konkreten Kalkulation beim Finanzministerium Ihres Landes nach.

Häufige Fragen

Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?

In zwei Fällen. Erstens, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre liegen. Zweitens, wenn die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren. Maßgeblich für beide Fristen sind die Daten der notariellen Beurkundung, nicht Übergabe oder Kaufpreiszahlung.

Muss ich wirklich drei Jahre selbst gewohnt haben?

Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Selbstnutzung nur einen zusammenhängenden Zeitraum umfassen muss, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt — vollständig ausgefüllt sein muss lediglich das mittlere Kalenderjahr. In den beiden Randjahren genügt jeweils ein Teil des Jahres. Praktisch können also gut ein Jahr und zwei Tage ausreichen.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Es gibt keinen eigenen Steuersatz. Der Gewinn wird Ihrem übrigen Einkommen zugerechnet und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Deshalb kann derselbe Gewinn bei zwei Personen sehr unterschiedlich belastet sein. Eine Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr gilt — überschreiten Sie sie, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Was ist die Drei-Objekt-Grenze?

Werden mehr als drei Objekte innerhalb von etwa fünf Jahren gekauft und wieder verkauft, nimmt die Finanzverwaltung in der Regel gewerblichen Grundstückshandel an. Dann fallen Gewerbesteuer an, und die Zehnjahresfrist hilft nicht mehr. Es ist allerdings eine Indizregel, keine starre Grenze: Bei von Anfang an feststehender Verkaufsabsicht kann Gewerblichkeit auch schon bei weniger Objekten angenommen werden.

Zahle ich beim Verkauf Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer; im Kaufvertrag wird das so vereinbart. Gegenüber dem Finanzamt sind allerdings beide Vertragsteile Steuerschuldner. Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt grundsätzlich an Sie halten. Praktisch ist das selten, weil die Eigentumsumschreibung ohnehin erst nach Zahlung erfolgt.

Geerbte Immobilie Erbschaftsteuer, Freibeträge und der Nachweis eines niedrigeren Werts. Kosten und Ablauf Welche Kosten den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Vermietete Immobilie Warum die Eigennutzungs-Ausnahme hier nicht greift.

Kein Ersatz für Steuerberatung. Diese Seite erklärt die Regeln, kennt aber Ihren Fall nicht — Vorschenkungen, Miteigentumsanteile, Nutzungswechsel und Abschreibungen ändern das Ergebnis erheblich. Bei einer Immobilie steht das Honorar für eine einmalige Beratung in keinem Verhältnis zum möglichen Steuerschaden.

Quellen

  1. § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte, Zehnjahresfrist, Eigennutzung, Freigrenze 1.000 €, AfA-Minderung). Abgerufen am 30.08.2026.
  2. BFH, Urteil vom 27.06.2017, Az. IX R 37/16 — Umfang der Eigennutzung im Randjahr.
  3. BFH, Urteil vom 10.02.2015, Az. IX R 23/13 — maßgeblich sind die obligatorischen Rechtsgeschäfte.
  4. BFH, Urteil vom 01.03.2021, Az. IX R 27/19 — häusliches Arbeitszimmer.
  5. BMF-Schreiben vom 26.03.2004, IV A 6 – S 2240 – 46/04, BStBl I 2004 S. 434 — Drei-Objekt-Grenze.
  6. Grunderwerbsteuersätze: Landesgesetze der 16 Bundesländer, Stand 30.08.2026.