Hand steckt den Schlüssel in das Schloss einer alten Haustür – beim Hausverkauf fallen Kosten an, bevor er übergeben wird

Grundlagen · Kosten und Ablauf

„Ich will verkaufen und dabei nichts falsch machen.“

Hausverkauf: was er kostet und in welcher Reihenfolge er abläuft

Die meisten Kosten beim Immobilienverkauf trägt der Käufer. Für Sie als Verkäufer bleiben im Wesentlichen drei Posten: die halbe Maklerprovision, die Löschung Ihrer Grundschuld und eventuell Steuern. Diese Seite rechnet beides durch — mit Zahlen aus dem Gesetz, nicht aus dem Bauch.
1,4 %
Notar und Grundbuch bei 400.000 €,
nicht die kolportierten 2 Prozent
Grundlagen · Kosten und AblaufStand 29.08.2026

Was auf dieser Seite steht.

In vier Sätzen. Alles andere ist Begründung.

Nr.VorgangFristVermerk
01 Notar und Grundbuch kosten weniger, als überall steht. Bei 400.000 Euro sind es rund 1,4 Prozent, nicht 2 Prozent — die Gebührentabelle ist degressiv. merken Merken
02 Die Maklerprovision ist frei verhandelbar. Das Gesetz regelt seit Ende 2020 nur, wie sie verteilt wird, nicht wie hoch sie ist. merken Merken
03 Als Verkäufer zahlen Sie die Löschung Ihrer Grundschuld — meist einige Hundert Euro, kein Prozentsatz. merken Merken
04 Notargebühren sind nicht verhandelbar. Rabatte sind gesetzlich unzulässig, jeder Notar rechnet identisch ab. merken Merken

Wer zahlt was

Die Grundregel steht in § 448 Absatz 2 BGB: Der Käufer eines Grundstücks trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch. Das ist kein Brauch, sondern Gesetz — allerdings abdingbar, weshalb der Kaufvertrag die Verteilung meist noch einmal ausdrücklich und etwas weiter regelt.

Posten Trägt üblicherweise Grundlage
Beurkundung des Kaufvertrags Käufer § 448 Abs. 2 BGB
Vollzugs- und Betreuungsgebühr des Notars Käufer Kaufvertrag (im Gesetz nicht ausdrücklich genannt)
Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung Käufer § 448 Abs. 2 BGB
Grundschuld des Käufers eintragen Käufer Seine Finanzierung
Grunderwerbsteuer Käufer Kaufvertrag; beide haften dem Finanzamt gegenüber
Löschung Ihrer Grundschuld Verkäufer §§ 433 Abs. 1, 435 BGB (lastenfreie Übergabe)
Treuhandgebühr bei Lastenfreistellung Verkäufer Auflagen der abzulösenden Bank
Maklerprovision geteilt §§ 656c, 656d BGB bei Wohnung/Einfamilienhaus an Verbraucher
Energieausweis Verkäufer Gebäudemodernisierungsgesetz (seit 29.07.2026)

Der Punkt, den fast niemand kennt: Gegenüber dem Notar haften Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner (§§ 30 Abs. 1, 32 Abs. 1 GNotKG). Wer die Kosten im Kaufvertrag übernimmt, regelt damit nur das Innenverhältnis. Zahlt der Käufer nicht, darf der Notar die Rechnung dem Verkäufer schicken — der sich das Geld dann selbst beim Käufer holen muss.

Notar und Grundbuch: die Rechnung für 400.000 Euro

Notargebühren sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert. Für Immobilienkaufverträge und Grundbuchsachen gilt Tabelle B des GNotKG — nicht Tabelle A, mit der im Netz häufig falsch gerechnet wird. Bei einem Geschäftswert von 400.000 Euro beträgt die einfache Gebühr 785,00 €.

Beispielrechnung für einen Kaufpreis von 400.000 Euro, Bestandsimmobilie, 80 Prozent finanziert, mit Auflassungsvormerkung:

Position Satz Betrag
Beurkundung Kaufvertrag 2,0 1.570,00 €
Vollzugsgebühr 0,5 392,50 €
Betreuungsgebühr 0,5 392,50 €
Auslagen und Pauschalen — ca. 110,00 €
Umsatzsteuer 19 % (nur beim Notar) — ca. 468,00 €
Notar: Grundschuldbestellung (320.000 €) 1,0 ca. 785,00 €
Grundbuchamt: Vormerkung, Umschreibung, Grundschuld 0,5 / 1,0 / 1,0 1.837,50 €
Summe rund 5.550 €

Das sind 1,39 Prozent des Kaufpreises. Ohne Finanzierung, also beim Barkauf, sinkt die Summe auf etwa 4.130 Euro oder 1,03 Prozent. Auf Gerichtsgebühren fällt keine Umsatzsteuer an, auf Notargebühren schon.

Warum die Faustformel „1,5 bis 2 Prozent" in die Irre führt

Die Gebührentabelle wächst deutlich langsamer als der Kaufpreis. Der Prozentsatz sinkt deshalb, je teurer die Immobilie ist:

1,99 %bei 100.000 € Kaufpreis
1,53 %bei 250.000 € Kaufpreis
1,39 %bei 400.000 € Kaufpreis
1,25 %bei 800.000 € Kaufpreis

Wer bei 400.000 Euro mit 2 Prozent kalkuliert, veranschlagt rund 2.400 Euro zu viel. Die Faustformel stammt aus dem Bereich kleiner Kaufpreise und wird seit Jahren unbesehen weitergereicht. Nebenbei: Die Gebührentabelle B ist seit Inkrafttreten des GNotKG am 1. August 2013 nominal unverändert. Die Kostenrechtsänderungen 2021 und 2025 haben nur Tabelle A angehoben, die für Immobilienkaufverträge nicht gilt. Meldungen, Notarkosten seien gestiegen, treffen auf diesen Bereich nicht zu.

Was Sie als Verkäufer wirklich zahlen

Ihre Position im Notarblock ist überschaubar: die Löschung Ihrer Grundschuld. Bei einer Grundschuld über 300.000 Euro kostet die Löschung im Grundbuch 317,50 Euro, dazu kommt die Beglaubigung des Löschungsantrags mit rund 24 Euro. Stellt Ihre Bank Treuhandauflagen, kann eine Treuhandgebühr von noch einmal rund 380 Euro anfallen. Rechnen Sie mit 350 bis 800 Euro — kein Prozentsatz, sondern ein überschaubarer Festbetrag.

Maklerprovision: was geregelt ist und was nicht

Hier hält sich ein hartnäckiges Missverständnis. Das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten, in Kraft seit dem 23. Dezember 2020, regelt ausdrücklich nicht, wie hoch eine Provision sein darf. Es regelt nur, wer sie trägt. Die Verbraucherzentrale formuliert es unmissverständlich: Die Höhe der Maklergebühr ist gesetzlich nicht festgelegt und kann grundsätzlich frei vereinbart werden.

Was gilt: Beauftragen beide Seiten denselben Makler, müssen sie sich in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB). Beauftragt nur eine Seite — meist der Verkäufer —, darf die andere höchstens die Hälfte tragen, und erst nachdem der Auftraggeber seine Hälfte nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB). Der Maklervertrag bedarf zudem der Textform (§ 656a BGB); eine E-Mail genügt, ein Handschlag nicht.

5,95–7,14 %übliche Gesamtprovision inkl. USt, regional verschieden
50 %Höchstanteil des Käufers bei Wohnung und Einfamilienhaus
0 €gesetzliche Untergrenze — alles ist verhandelbar

Wichtige Einschränkung: Die Teilungsregel gilt nur beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher. Für unbebaute Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte und gewerbliche Käufer gilt sie nicht — dort kann der Käufer weiterhin die volle Provision tragen.

Der Bundesgerichtshof hat das im Juli 2026 noch einmal geschärft: Bei einem als vermietetes Zweifamilienhaus inserierten Objekt greift die Halbteilung nicht, auch wenn der Käufer später Eigennutzung behauptet. Maßgeblich ist die objektive Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Maklervertrags. Wer ein Zweifamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung selbst bewohnen will, muss das vor Unterzeichnung des Maklervertrags offenlegen, sonst verliert er den Schutz.

Umgekehrt sanktioniert der BGH Umgehungsversuche scharf: Wird die Verteilungsregel verletzt — etwa indem der Kaufpreis gesenkt und der Käufer dafür die volle Provision zahlt —, ist die Vereinbarung insgesamt nichtig, und der Käufer kann den vollen Betrag zurückfordern, nicht nur die Hälfte.

Der Ablauf in acht Schritten

  1. Unterlagen zusammenstellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen; bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Hausgeldabrechnungen. Rechnen Sie zwei bis vier Wochen ein — das ist der Schritt, an dem die meisten Verkäufe hängen bleiben.
  2. Wert ermitteln Bevor irgendein Preis genannt wird. Mehr dazu unter Immobilie bewerten.
  3. Vermarktungsweg entscheiden Makler, privat oder eine Mischform. Die Entscheidung hängt weniger am Geld als an Zeit, Ortsnähe und Erklärungsbedarf der Immobilie — siehe privat verkaufen.
  4. Exposé und Inserat Gute Fotos bei Tageslicht, ehrliche Angaben zu Baujahr, Zustand und Energie. Falschangaben im Exposé können später als arglistige Täuschung zurückkommen.
  5. Besichtigungen Einzeltermine statt Massenbesichtigungen. Und keine Auskunft darüber, wie eilig Sie es haben.
  6. Bonität prüfen, dann verhandeln Lassen Sie sich eine Finanzierungsbestätigung der Bank zeigen, bevor Sie den Notartermin vereinbaren. Ein geplatzter Kauf kostet Sie Wochen und Verhandlungsposition.
  7. Notartermin Der Entwurf muss Verbrauchern mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Nutzen Sie diese Zeit wirklich zum Lesen — nach der Beurkundung ist Nachverhandeln praktisch vorbei.
  8. Fälligkeit, Zahlung, Übergabe Der Notar fordert den Kaufpreis erst an, wenn Vormerkung eingetragen, Vorkaufsrechte geklärt und die Lastenfreistellung gesichert ist. Vier bis acht Wochen sind normal. Die Übergabe erfolgt gegen Protokoll mit Zählerständen.
Verkäufer begrüßt Interessenten zur Besichtigung – ein Schritt im Ablauf beim Hausverkauf

Was am Ende bei Ihnen ankommt

Die meisten Kosten trägt der Käufer. Für Sie bleiben die halbe Provision, die Löschung der Grundschuld und das, was die Bank noch bekommt.

400.000 €
  • Kaufpreis400.000 €
  • Maklerprovision, Ihr Anteil− 14.280 €
  • Löschung der Grundschuld (Notar und Grundbuch)− ca. 400 €
  • Energieausweis− 100 €
  • Restschuld an die Bank− 120.000 €
  • Bleibt vor Steuern265.220 €

Beispielrechnung wie auf dieser Seite: Provision 3,57 % inkl. USt je Seite (üblich, nicht gesetzlich), Löschung einige Hundert Euro nach GNotKG. Nicht enthalten: eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung (siehe Immobilie mit laufendem Kredit) und Steuern (siehe Steuern beim Verkauf). Notar und Grundbuch des Kaufvertrags zahlt der Käufer.

Die Beispielrechnung im Detail

Eine ehrliche Verkäuferrechnung für 400.000 Euro Kaufpreis, Grundschuld 300.000 Euro noch valutierend mit 120.000 Euro Restschuld, Makler mit 3,57 Prozent Verkäuferanteil:

Position Betrag
Kaufpreis400.000 €
abzüglich Restschuld an die Bank− 120.000 €
abzüglich Maklerprovision (3,57 % inkl. USt)− 14.280 €
abzüglich Löschung der Grundschuld− ca. 400 €
abzüglich Energieausweis− ca. 100 €
bleibt vor Steuernca. 265.220 €

Ob davon noch Steuern abgehen, hängt an der Zehnjahresfrist und an der Eigennutzung — nachzulesen unter Steuern beim Verkauf. Nicht enthalten sind mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen Ihrer Bank; dazu steht mehr unter Immobilie mit laufendem Kredit.

Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll am Ende des Ablaufs beim Hausverkauf

Die Fragen, die nachts kommen

Wer zahlt den Notar beim Hausverkauf?

In aller Regel der Käufer. § 448 Absatz 2 BGB weist ihm die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch zu; der Kaufvertrag wiederholt und erweitert das üblicherweise. Der Verkäufer zahlt jedoch die Kosten, die mit der Löschung seiner eigenen Grundschulden zusammenhängen. Wichtig: Gegenüber dem Notar haften beide Seiten als Gesamtschuldner — zahlt der Käufer nicht, kann sich der Notar an den Verkäufer halten.

Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten wirklich?

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro mit üblicher Finanzierung liegen Notar und Grundbuchamt zusammen bei rund 5.500 Euro, also etwa 1,4 Prozent des Kaufpreises. Die oft genannte Faustformel von 1,5 bis 2 Prozent stimmt nur für kleinere Kaufpreise: Die Gebührentabelle des GNotKG ist degressiv, der Prozentsatz sinkt also mit steigendem Kaufpreis. Bei 100.000 Euro sind es rund 2 Prozent, bei 800.000 Euro nur noch etwa 1,25 Prozent.

Kann ich die Notarkosten verhandeln?

Nein. Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und für alle Notare gleich. § 125 GNotKG erklärt Vereinbarungen über die Höhe der Kosten ausdrücklich für unwirksam, und § 17 der Bundesnotarordnung verpflichtet Notare, die gesetzlichen Gebühren zu erheben. Rabatte sind also nicht Verhandlungssache, sondern schlicht unzulässig. Beeinflussen können Sie nur den Umfang der beauftragten Leistungen.

Wie hoch ist die Maklerprovision und wer zahlt sie?

Die Höhe ist gesetzlich nicht geregelt und frei verhandelbar. Üblich sind laut Verbraucherzentrale je nach Region 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer, meist geteilt in zwei gleiche Hälften. Geregelt ist seit dem 23. Dezember 2020 nur die Verteilung: Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher darf der Käufer höchstens die Hälfte der insgesamt vereinbarten Provision tragen.

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zum Geld?

Üblich sind vier bis acht Wochen. Nach der Beurkundung muss der Notar die Auflassungsvormerkung eintragen lassen, Vorkaufsrechte der Gemeinde abfragen und die Lastenfreistellung mit der Bank des Verkäufers abstimmen. Erst wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, fordert er den Kaufpreis an. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt danach und dauert je nach Grundbuchamt noch einmal Wochen bis Monate.

Quellen

  1. § 448 Abs. 2 BGB (Kostentragung beim Grundstückskauf), §§ 433 Abs. 1, 435 BGB (lastenfreie Verschaffung), §§ 656a–656d BGB (Maklerverträge). Abgerufen am 30.08.2026.
  2. GNotKG: § 34 und Anlage 2 (Tabelle B), Anlage 1 Kostenverzeichnis (KV 21100, 22110, 22200, 14110, 14121, 14140, 14150, 25101), § 125 (Unwirksamkeit von Kostenvereinbarungen), §§ 30, 32 (Kostenschuldner, Gesamtschuld). Abgerufen am 30.08.2026.
  3. Bundesnotarkammer, Kostenbeispiele auf notar.de; Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Praxishinweise Grundbuchamt. Abgerufen am 30.08.2026.
  4. Verbraucherzentrale, „Maklergebühren bei Immobilien", Stand 27.07.2026; Verbraucherzentrale, Immobilienfinanzierung (Nebenkosten 1–1,5 %). Abgerufen am 30.08.2026.
  5. BGH, Urteile vom 06.03.2025 (I ZR 32/24 und I ZR 138/24) sowie vom 16.07.2026 (I ZR 111/25), jeweils nach den amtlichen Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs.